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  • Herbstfest

Ausschreibung zum Herbstfest 2024

Das große oberbayerische Volksfest vom 31. August bis 15. September 2024!

Logo des Herbstfestes RosenheimBewerbungen von modernen, zugkräftigen Fahr- und Schaugeschäften, Belustigungsbetrieben, Verkaufsgeschäften (keine Marktartikel, Textilien, Schmuck, Fotografen, Bierzelte und Biergärten sowie Promotion-Stände usw.) sind - für jedes Geschäft gesondert - bis 31. Oktober 2023 einzureichen an:

Wirtschaftlicher Verband
der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V.
Kaiserstr. 27
83022 Rosenheim.

Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nicht erwünscht. Telefonische Auskünfte über Zu-oder Absagen werden nicht erteilt! Bitte kein Einschreiben!

Die Bewerbungen müssen enthalten:

  1. Eine genaue Bezeichnung des Geschäftsbetriebes mit genauen Angaben der tatsächlichen Größe des Betriebs (inkl. z.B. Kühlwagen, Anbau etc.), mit aktuellen Fotos (Tag- und Nachtaufnahmen).
  2. Grundrissplan mit Angaben des Strombedarfs (in kW), Anzahl und Größe der Wohn-und Packwagen (nur begrenzte Aufnahme möglich).
  3. Zur weiteren Information reichen Sie bitte die für Rosenheim notwendigen Angaben wie Fahr- und Verkaufspreis mit ein.
  4. Kopie der Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten
  5. Aktueller TÜV-Nachweis
  6. Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und Eigentumsnachweis
  7. Angabe der Dauer der Schaustellertätigkeit
  8. Reisegewerbekarte
  9. Versicherungsnachweis in ausreichender Höhe

Bewerbungen ohne diese Angaben werden nicht berücksichtigt. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.

Entscheidungen über Zulassungen erfolgen gemäß unserer aktuell gültigen Zulassungskriterien. (Einzusehen unter http://www.wirtschaftlicher-verband.de/kriterien-zulassung-herbstfest.html)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen keinen Rechtsanspruch auf einen Platz bzw. im Falle der Zulassung einen bestimmten Platz begründen. Den Bewerbungsunterlagen ist ein in entsprechender Größe adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Platz für Wohnwägen auf dem Gelände begrenzt ist. Die Packwägen müssen außerhalb des Geländes abgestellt werden.

Der Aufbau des Geschäftes wird nur gestattet, wenn das vollständige Platzgeld fristgemäß beim Veranstalter eingegangen ist. Die Beschicker werden von einem Gremium ausgewählt. Zulassungen ergehen ausschließlich schriftlich in Vertragsform. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich. Im Falle einer Zulassung ist der Beschicker verpflichtet, vor Aufbau seines Betriebes, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Zugelassene Bewerber erhalten bis Ende Februar 2024 ein schriftliches Vertragsangebot. Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine gesonderte Nachricht. Betriebe, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten, können leider nicht berücksichtigt werden. Keine Mitteilung gilt als Absage.

Eine Haftung dafür, dass das Fest tatsächlich und zum/zur angegebenen Zeitpunkt bzw. Zeitdauer stattfindet, wird nicht übernommen. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen zur Durchsetzung des Gestaltungswillen des Veranstalters festgestellt, kann der Veranstalter geeignete Betreiber anwerben und nachträglich in die Bewerberliste aufnehmen.

Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt!

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