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Kriterien für die Zulassung von Bewerbern zum Rosenheimer Herbstfest

Logo des Herbstfestes RosenheimDas Rosenheimer Herbstfest findet seit 1931 auf der Loretowiese in Rosenheim statt und hat sich bis heute als traditionelles, familienfreundliches Volksfest für jedermann etabliert. Aufgrund der begrenzten Kapazität sind regelmäßig mehr Bewerbungen von Schaustellern und Standbetreibern als Stellplätze vorhanden.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:

  1. Bekanntheit
  2. Platzbedarf des Betriebs
  3. Bewährtheit
  4. Zuverlässigkeit des Betreibers /Bonität
  5. Ortsansässigkeit
  6. Gesamtattraktivität des Angebots
    (z.B. Preisgestaltung, Gestaltung des Verkaufswagens, Familienfreundlichkeit des Angebots, Qualität der Produkte, Sortiment, Service, Erscheinungsbild, u.a.)
  7. Vorrangigkeit der Familienbetriebe/ Familiennachfolge
  8. Vorrangigkeit des Reisegewerbes vor dem stehenden Gewerbe
  9. Zulassung von Neubewerbern
  10. Eigentumsnachweis
  11. Ergänzung des Gesamtangebots auf dem Herbstfest
  12. Bei Fahrgeschäften: Konstruktion, Zuverlässigkeit, Beleuchtung, Aufmachung der Rückwand und Erlebniswert, Akzeptanz bei den Besuchern im Sinn der Familienfreundlichkeit
  13. Keine Gastronomieerweiterung bis auf Weiteres
  14. Neuheiten-Faktor: mindestens 10 % sollen neuartige oder erstmalig auf das Herbstfest kommende Geschäfte sein
  15. Ökologische Aspekte (z.B. Nachhaltigkeit, Energiemanagement, Fair Trade, usw.)
Diese Kriterien gelten ab 10.08.2022 bis auf Weiteres.

Verabschiedet durch die Vorstandschaft des Wirtschaftlichen Verbandes der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V.

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